Kosten
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und ist möglich für:
Privatversicherte und Beihilfe Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
Selbstzahler Es ist auch möglich, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. In diesem Falle werden keine Daten an die Krankenkassen weitergegeben.
Kostenerstattungsverfahren Da es sich hier um eine Privatpraxis handelt, können gesetzlich Versicherte nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren in unserer Praxis behandelt werden. Informationen hierzu unter diesem Link:
BPtK Ratgeber
(externer Link zu bptk.de)